
Hund bei Hitze im Auto
Die meisten Menschen lieben den Sommer. Aber für unsere vierbeinigen Begleiter kann die Hitze schnell zur Todesfalle werden – besonders im Auto.
Sauerstoffmangel, Übelkeit, Kreislaufprobleme und Kreislaufversagen führen im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres. Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Es reicht nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. Selbst, wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto rasch zu warm.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Auto warten müssen. Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.
Immer wieder lassen unverantwortliche Halter ihre Hunde im
Fahrzeug zurück, doch in nur wenigen Minuten kann sich das
Innere des Autos an einem warmen Sommertag auf bis zu
70° Celsius aufheizen! Auch ein Schattenparkplatz oder leicht
geöffnete Fenster sind kein ausreichender Schutz für Hunde.
Selbst an kühleren Frühlings- oder Herbsttagen kann die
unterschätzte Temperatur in einem Auto schlimme Folgen für
unsere tierischen Begleiter haben. Da Hunde nur wenige
Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln
abkühlen, können sie im heißen Wageninneren ihre
Körpertemperatur nicht mehr regulieren. Sie erleiden irreparable
Organschäden oder einen Herzstillstand. Auch bereits gerettete
Hunde können an den Folgen der Hitzequal sterben.
Diese Tragödien ereignen sich leider noch immer viel zu häufig. Jedes Jahr sterben Hunde qualvoll in überhitzten Autos, weil Menschen sie gedankenlos zurücklassen. Bitte auf Autos achten, in denen Hunde sitzen. Man muss nicht warten, bis der Hund im Koma liegt, ehe man handelt. Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Allerdings muss nachweislich nach ihnen gesucht werden.

