
Hundekot als Ordnungswidrigkeit
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Die Nichtbeseitigung von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar !
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Es versteht sich von selbst, dass überall dort, wo Kinder spielen, Hundekot verboten ist. Dazu gehören Kinderspielplätze, Bolzplätze und Sportplätze. Aber auch kein Erwachsener sollte in Hundekot treten können. Sämtliche Fußwege und auch Fahrradwege sind daher von Hundekot frei zu halten. Privatgrundstücke - besonders die Vorgärten der Nachbarn - dürfen genauso wenig beschmutzt werden wie private Zufahrtswege. Denken Sie auch daran, dass auf dem Lande die Heuwiesen nicht beschmutzt werden dürfen. Aus dem Gras wird Tiernahrung hergestellt und vermischt mit Hundekot können dann Krankheitserreger übertragen werden.
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Wenn es dann doch mal passiert, dass Ihr Hund den Kot beim Gassi gehen hinterlässt, sollten Sie unverzüglich die Hinterlassenschaft entfernen. Nehmen Sie auf jeden Spaziergang Kotbeutel mit. Im Handel gibt es mittlerweile viele Vorrichtungen zu erwerben, die die Hundetüten an der Leine oder am Leckerli-Beutel befestigen. Vielerorts sind mittlerweile Hundekot-Tütenspender aufgestellt, wo sich der Hundebesitzer kostenlos bedienen kann. Ist es trotzdem passiert und haben Sie keine Tüte zur Hand, müssen Sie etwas erfinderisch sein, um eine Ordnungswidrigkeit zu umgehen. Durchsuchen Sie alle Ihre Taschen, vielleicht finden Sie ein Papiertaschentuch, welches Sie für den Hundekot benutzen und anschließend im Müllcontainer entsorgen können.
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Denken Sie immer auch an Ihre Mitmenschen. Ein Hund macht nicht nur Freude in Ihrem Leben, sondern beinhaltet auch gewisse Pflichten, denen Sie unbedingt nachkommen müssen.
